Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Anbieter des Gewinnspiels ist:

Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V.
Geschäftsstelle:
Lauterer Straße 60
96450 Coburg

Tel. + 49 (95 61) 733 4700
Fax + 49 (95 61) 733 4709
E-Mail info@coburg-rennsteig.de
Web www.coburg-rennsteig.de
Eingetragener Verein
Sitz: Coburg
Vereinsregister: Coburg VR 200 384
Geschäftsführer: Dr. Jörg Steinhardt
Vorsitzender: Landrat Sebastian Straubel

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele und Preisausschreiben des Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V.

Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an Gewinnspielen, Preisausschreiben und Verlosungen, die vom Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. veranstaltet werden und gelten für deren Durchführung. Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an. Im Folgenden bündelt der Begriff „Gewinnspiel“ gleichermaßen Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben.

Berechtigung zur Teilnahme an Gewinnpielen
Zur Teilnahme sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, berechtigt. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. An Minderjährige findet keinerlei Gewinnausschüttung statt.
Mitarbeiter des Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V., dessen Kooperationspartnern bei dem jeweiligen Gewinnspiel oder Sponsoren sind generell von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist jede Person nur einmalig berechtigt. Eine mehrfache Teilnahme ist unzulässig. Der Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. behält sich vor, Teilnehmer im Falle einer mehrfachen Teilnahme vom Gewinnspiel auszuschließen.
Die Teilnahme an Gewinnspielen des Toursimusregion Coburg.Rennsteig e.V. ist nicht an den Kauf von Waren, Dienstleistungen, Spenden oder Vergleichbarem gebunden.
Teilnehmer sind selbst für die Richtigkeit der von ihnen angegebenen Daten verantwortlich. Diese Daten werden nicht überprüft. Bei nicht zu entziffernden Teilnahmekarten kann nicht am Gewinnspiel teilgenommen werden.

Ablauf des Gewinnspiels
Der Ablauf eines Gewinnspiels wird im Vorfeld genau definiert. Die Teilnehmer werden darüber gesondert in Verbindung mit dem jeweiligen Gewinnspiel informiert. Dies betrifft zum Beispiel den Beginn und das Ende des Spiels, das Teilnahme- und Auswahlverfahren, spezifische Gewinnfragen und so weiter.
Jedem Teilnehmer eines Gewinnspiels wird die gleiche Chance zum Gewinn eines Gewinnspiels eingeräumt. Die Auslosung der Teilnehmer erfolgt stets nach dem Zufallsprinzip.

Schriftliche Teilnahme
Die Teilnahme an Gewinnspielen ist ausschließlich schriftlich oder durch persönliche Abgabe der Gewinnspielkarte möglich.

Gewinne
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes von Sachpreisen bzw. ein Umtausch von Gewinnen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Sachpreise werden dem Gewinner in der Regel kostenfrei zugestellt, sofern dies nicht in den Teilnahmebedingungen des Gewinnspieles anderweitig definiert ist.
Gegebenenfalls in der Beschreibung eines Gewinnspiels bildlich oder mündlich präsentierte Gewinne, sind nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen sind möglich. Der Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. bzw. dessen Kooperationspartner oder der Preissponsor kann einen dem als Preis ausgelobten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand auswählen.

Die Lieferung erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Diese Frist ist jedoch nicht zwingend bindend. Je nach Umständen kann diese Frist in angemessener Weise verlängert werden.

Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel und Gewinnausschüttung
Der Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. behält sich vor, gegebenenfalls Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, z.B. durch unwahre Angaben oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Stellt der Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. im Nachhinein fest, dass der Teilnehmer zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt war, ist er berechtigt, den Gewinn nachtäglich abzuerkennen und diesen vom Teilnehmer zurückzufordern.

Abbruch von Gewinnspielen
Der Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere im Falle höherer Gewalt oder falls aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels des Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. nicht gewährleistet bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen den Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. zu. Der Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. behält sich die Geltendmachung des entstandenen Schadens für den Fall, dass der Abbruch durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, ausdrücklich vor.

Gewährleistung
Gewinne, die gemäß Angebot von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet der Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. nur in deren Namen an. Der Tourismusregion Coburg:Rennsteig e.V. ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel. Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Gewinns dem Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. bzw. den Kooperationspartnern und Preissponsoren, soweit diese den Preis stellen, mitzuteilen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften soweit diese anwendbar sind, wobei die haftungseinschränkenden Regelungen gemäß Ziffer 10. im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz zur Anwendung kommen.

Sonstiges
Wenn bei einem Gewinnspiel mehrerer Teilnehmer die richtige Lösung gefunden haben, entscheidet das Los. Jeder Teilnehmer kann nur einen Gewinn erhalten, es sei denn, es wurde ein mehrfacher Gewinn ausdrücklich ausgelobt. Gewinner werden vom Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich und /oder telefonisch benachrichtigt. Erst mit der Benachrichtigung entsteht ein Anspruch auf einen Gewinn.

Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, insbesondere die Registrierungsdaten des Teilnehmers, werden zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und genutzt. Eine Übermittlung an den Preissponsor oder dessen Agentur ist für die vorgenannten Zwecke zulässig. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Willigt der Teilnehmer ein, das der Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V. seine personenbezogenen Daten für Marketingzwecke (z.B. Newsletter) nutzen darf, so erhält er in diesem Fall den Newsletter und postalische Informationen des Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.V.. Das Einverständnis zur Datennutzung kann jederzeit widerrufen werden. Siehe auch nähere Informationen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung.

Schlussbestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Coburg, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.

Stand: Mai 2019

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